Mietflä­chen­er­mitt­lung

Ein Infor­ma­ti­ons­an­gebot von Vermes­sungs­büro Seeger und Kollegen, Frank­furt am Main - Arbeits­ge­mein­schaft gemäß § 4 (2) des Hessi­schen Gesetzes über die Öffent­lich bestellten Vermessungsingenieure.
 

Diese Seiten enthalten Wissens­wertes zu den wichtigsten Themen in den Berei­chen Mietflä­chen­aufmaß und Mietflächenermittlung.

 

Die „richtige“ Flächen­be­rech­nung ist ein wesent­li­cher Faktor für die Wirtschaft­lich­keit einer Immobilie. Aber was ist „richtig“?

 

Langjäh­rige Berufs­er­fah­rung bei Aufmaß, Berech­nung und Dokumen­ta­tion von Mietflä­chen für viele Objekte, die sachver­stän­dige Mitar­beit im Arbeits­kreis Flächen­de­fi­ni­tion der gif und die beson­dere Verpflich­tung, den Beruf gewis­sen­haft und unpar­tei­isch auszu­üben, ermög­li­chen es uns, Ihnen einen objek­tiven Mietflä­chen­nach­weis für viele Zwecke zu erstellen.

 

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