Diese Kurzbe­schrei­bung wurde von Dipl.-Ing. Dirk Blaurock erstellt, der seit 2004 als Mitglied der gif im Arbeits­kreis Flächen­de­fi­ni­tion mitar­beitet und an den Defini­tionen, Formu­lie­rungen und Gedanken zu den Mietflä­chen­fest­le­gungen dieser gif-Richt­linie für Wohnraum mitge­wirkt hat.

Seit 01.05.2012 gibt es die Richt­linie zur Berech­nung der Mietfläche für Wohnraum (MF/W) von der gif Gesell­schaft für immobi­li­en­wirt­schaft­liche Forschung e. V..

Die MF/W zielt darauf ab, messbare Flächen ohne prozen­tuale Verzer­rungen einheit­lich zu definieren. Sie bietet auch Regelungen für gemischt genutzte Objekte zur Ermitt­lung von Gemein­flä­chen­an­teilen und ermög­licht die Berück­sich­ti­gung von „Neuen Wohnformen“ bei der Auswei­sung gemein­schaft­lich genutzter Flächen außer­halb der abgeschlos­senen Wohnung. Die trans­pa­rente Darstel­lung aller Einzel­flä­chen, die einem Mieter zur Nutzung überlassen werden, soll die preis­liche Bewer­tung solcher Flächen den Mietpar­teien ermög­li­chen. Für einen Vergleich gibt es auch ein Modell zur Umrech­nung Mietfläche MF/W auf Wohnfläche (nach der WoFlV).

Die Richt­linie MF/W nimmt Bezug auf die DIN 277 Grund­flä­chen und Raumin­halte von Bauwerken im Hochbau in der Version 2005.

Da sich für die Vermie­tung von Wohnnut­zungen die Wohnflä­chen­ver­ord­nung (WoFlV) als Standard am Markt etabliert hat, wird mit der Veröf­fent­li­chung der Richt­linie zur Berech­nung der Mietfläche für Gebäude (MF-GIF) in 2023 eine Überar­bei­tung oder Aktua­li­sie­rung der MF/W von 2012 nicht mehr verfolgt.