Diese Kurzbeschreibung wurde von Dipl.-Ing. Dirk Blaurock erstellt, der seit 2004 als Mitglied der gif im Arbeitskreis Flächendefinition mitarbeitet und an den Definitionen, Formulierungen und Gedanken zu den Verkaufsflächenfestlegungen dieser gif-Richtlinie für Verkaufsflächen im Einzelhandel mitgewirkt hat.
Seit 01.05.2012 gibt es die Richtlinie zur Berechnung der Verkaufsfläche im Einzelhandel (MF/V) von der gif Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e. V..
Die Richtlinie MF/V definiert Verkaufsfläche nach gif im Rahmen der bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften vorrangig für Zwecke der Genehmigung und soll eine einheitliche Definition und Abgrenzung der Verkaufsfläche schaffen. Sie definiert die Verkaufsfläche innerhalb und außerhalb von Gebäuden, die ganz oder teilweise dem Einzelhandel zuzurechnen sind und legt fest, welche dieser Flächen als Verkaufsfläche nach gif auszuweisen sind.
Zum Einzelhandel werden vorwiegend jene Betriebe gezählt, deren wirtschaftliche Haupttätigkeit im Absatz von Waren an private Haushalte liegt. Hierbei ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Unternehmungen in der Realität immer häufiger eine produzierende, händlerische oder eine sonstige Tätigkeit mischen. Der Gliederung der Wirtschaftszweige der Amtlichen Statistik folgend, zählen z.B. gastronomische Betriebe und sog. einzelhandelsnahe Dienstleistungen nicht zum Einzelhandel. Die Anwendbarkeit der Richtlinie MF/V ist somit im Einzelfall zu prüfen.
Die MF/V stellt darauf ab, dass die Verkaufsfläche in der Regel eine Teilmenge der Mietfläche eines Betriebes ist, sodass eine Korrelation mit der Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche im gewerblichen Raum (MF/G) der gif hergestellt werden kann.
Die Richtlinie MF/V baut auf dem Definitionsvorrat der DIN 277 (Februar 2005) auf, welche sich mit den Grundflächen und Rauminhalten von Gebäuden befasst.
Bezeichnung der Flächenarten nach gif
Die Flächenarten der MF/V gliedern sich ausgehend von der Brutto-Grundfläche (BGF) gem. DIN 277 in:
- MF/V-0 (Keine Verkaufsfläche)
- MF/V (Verkaufsfläche nach gif)
Als Freiflächen nach gif gelten Flächen außerhalb der BGF.
MF/V-0 Keine Verkaufsfläche nach gif
Die MF/V-0 unterscheidet Nutzflächen, Technische Funktionsfläche, Verkehrsflächen und Konstruktions-Grundflächen.
Es werden aufgeführt: einzelne definierte Nutzflächen, alle technischen Funktionsflächen, einzelne definierte Verkehrsflächen, alle Konstruktions-Grundflächen.
In der MF/V werden Messpunkte der Flächenermittlung geregelt, ebenso Vorgaben zu Darstellung und Nachweis in Tabellen und Plänen angegeben.
In graphischen Erläuterungen am Beispiel eines Supermarktes wird der Richtlinientext verdeutlicht.
Als Anhänge, die aber nicht Bestandteil der Richtlinie MF/V sind, gibt es eine Tabelle zur Gewichtung der Flächenleistung und Umrechnungsfaktoren für eine Ableitung der Verkaufsfläche MF/V aus der Mietfläche MF/G für Zwecke der Plausibilisierung und Vereinfachung.
Weiterhin wichtig für die Anwendung der Richtlinie MF/V sind die Grundsätze:
- Die Richtlinie ist eine Erkenntnisquelle für ordnungsgemäßes Verhalten im Regelfall.
- Die Richtlinie soll nur als Ganzes verwendet werden.
- Die MF/V ist keine gesetzliche Verordnung und gilt deshalb nur dann, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.